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   BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B   

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https://dejure.org/2015,32230
BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B (https://dejure.org/2015,32230)
BSG, Entscheidung vom 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B (https://dejure.org/2015,32230)
BSG, Entscheidung vom 25. August 2015 - B 5 RS 18/15 B (https://dejure.org/2015,32230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Grundsätzliche Bedeutung einer bereits entschiedenen Rechtsfrage; Grundsatzrüge und Verfahrensrüge; Lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthaltene Beweisanträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Grundsätzliche Bedeutung einer bereits entschiedenen Rechtsfrage; Grundsatzrüge und Verfahrensrüge; Lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthaltene Beweisanträge

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Der Beweisantrag hat im sozialgerichtlichen Verfahren Warnfunktion und soll der Tatsacheninstanz unmittelbar vor der Entscheidung signalisieren, dass ein Beteiligter die gerichtliche Aufklärungspflicht noch für defizitär hält (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 und Nr. 31 S 52).

    Diese Warnfunktion des Beweisantrags verfehlen Beweisgesuche, die lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67 S 73; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 und Nr. 35 S 73).

    Sie sind nur als Hinweise oder bloße Anregungen zu verstehen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 und Nr. 35 S 73).

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Dagegen ist nach dieser Rechtsprechung nicht auch konstitutiv auf die organisatorische Zuordnung des VEB zu einem bestimmten Wirtschaftsbereich bzw einer Wirtschaftsgruppe innerhalb der Volkswirtschaftszweige der DDR abzustellen, worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 19.7.2011 (B 5 RS 7/10 R - BSGE 108, 300 = SozR 4-8570 § 1 Nr. 18, RdNr 28) hingewiesen hat.
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Die Beschwerdebegründung geht insbesondere nicht auf die Senatsurteile vom 9.10.2012 (B 5 RS 5/12 R - Juris RdNr 24) und vom 20.3.2013 (B 5 RS 3/12 R - Juris RdNr 25) ein, wonach für die Erfüllung der sog betrieblichen Voraussetzung iS von § 1 VO-AVItech iVm § 1 Abs. 1 der 2. DB allein maßgebend ist, ob der Betroffene am 30.6.1990 in einem VEB der Industrie oder des Bauwesens beschäftigt gewesen ist, dem die industrielle Fertigung das Gepräge gegeben hat.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Eine derartige Bedeutung hatte der 4. Senat des BSG allenfalls - und ausdrücklich nicht tragend - zunächst als möglich erwogen (Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 41/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S 47 f), dann aber im Urteil vom 6.5.2004 (B 4 RA 52/03 R - Juris RdNr 29) ausdrücklich entschieden, dass die fehlende Zuordnung zu einem Industrieministerium allein nicht genüge, einen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens zu verneinen.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 42).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Dasselbe gilt für die Behauptung, dass neue erhebliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der grundsätzlich bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschlössen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 mwN; siehe auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160 RdNr 8b).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Die Beschwerdebegründung geht insbesondere nicht auf die Senatsurteile vom 9.10.2012 (B 5 RS 5/12 R - Juris RdNr 24) und vom 20.3.2013 (B 5 RS 3/12 R - Juris RdNr 25) ein, wonach für die Erfüllung der sog betrieblichen Voraussetzung iS von § 1 VO-AVItech iVm § 1 Abs. 1 der 2. DB allein maßgebend ist, ob der Betroffene am 30.6.1990 in einem VEB der Industrie oder des Bauwesens beschäftigt gewesen ist, dem die industrielle Fertigung das Gepräge gegeben hat.
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Ohne eine solche förmliche Antragstellung ist regelmäßig davon auszugehen (vgl § 202 S 1 SGG iVm § 295 Abs. 1 ZPO), dass er sein Beweisverlangen nicht mehr weiterverfolgt, sondern fallengelassen hat (stRspr, vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31 S 52 und Nr. 35 S 74, jeweils mwN).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Diese Warnfunktion des Beweisantrags verfehlen Beweisgesuche, die lediglich in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67 S 73; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 und Nr. 35 S 73).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 25.08.2015 - B 5 RS 18/15 B
    Dabei verkennt die Beschwerdebegründung jedoch, dass eine Rechtsfrage auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen ist, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17).
  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 52/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 13.02.2008 - B 4 RS 133/07 B

    Auslegung der Verordnung über die Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung

  • LSG Sachsen, 14.04.2015 - L 5 RS 245/14

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur

  • BSG, 22.07.2013 - B 5 R 196/13 B
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